Was ist gesellschaft bürgerlichen rechts (deutschland)?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaftsform in Deutschland, bei der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und sich zur Erreichung dieses Zwecks zusammenschließen.

Die Gründung einer GbR erfolgt formlos, das heißt es ist weder ein notarieller Vertrag noch ein Mindestkapital erforderlich. Jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der die wesentlichen Regelungen wie den Unternehmensgegenstand, die Verteilung von Gewinnen und Verlusten sowie die Pflichten und Rechte der Gesellschafter regelt.

Die GbR ist keine juristische Person, sondern eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GbR unbeschränkt und persönlich haftet. Die Haftung erstreckt sich auch auf das private Vermögen der Gesellschafter.

Die Gewinne und Verluste der GbR werden auf die Gesellschafter verteilt, dabei erfolgt die Verteilung in der Regel nach dem Verhältnis der geleisteten Einlagen oder nach einer anderen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regelung. Jeder Gesellschafter hat ein Mitspracherecht und ist zur aktiven Mitarbeit in der GbR verpflichtet, sofern nichts Abweichendes im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.

Die GbR kann unter einem eigenen Firmennamen am Markt auftreten und Verträge abschließen. Darüber hinaus ist die GbR grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig und unterliegt der Einkommensbesteuerung nach dem Prinzip der Gesamt- oder Einzelgewinnbesteuerung.

Die GbR kann durch den Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern sowie durch den Tod eines Gesellschafters verändert oder aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung wird das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter verteilt.